02.11.2020: Neue Corona-Regelungen in Rheinland-Pfalz

Die rheinlandpfälzische Landesregierung hat die zwischen der Bundesregierung und den Länderchefs am 28.10. getroffenen Vereinbarungen durch die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinlandpfalz (CoBeLVO) vom 30.10.2020 in Landesrecht umgesetzt.

Die Bestimmungen treten am 02.11.2020 in Kraft.

Der Sportbetrieb ist unter Teil 5, dort in § 10 der Verordnung geregelt. Für den Sportbetrieb der SVW kommt dabei Absatz 1 besondere Bedeutung zu. Dieser lautet wie folgt:

"(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger."

Für die einzelnen sportlichen Abteilungen der SVW hat dies folgende Konsequenzen:

  • Fußball ist als Mannschaftssport in jeglicher Form (Wettkampf, Trainingsbetrieb) untersagt
  • Volleyball und Tischtennis sind ebenfalls untersagt
  • Tennis kann zwar als Einzelsportart qualifiziert werden, kann dann aber nur im Freien und als Einzel (nicht als Doppel) ausgetragen werden. Ein Training in der Halle ist nach der Verordnung wohl nicht zulässig. Zwar führt die Auslegungshilfe zur 12. Covid-VO den Tennissport im Einzel als zulässig an (Doppel wird ausdrücklich untersagt). Jedoch kann dies nur im Lichte der Verordnung gesehen werden. Danach ist eine Einzelsportart nur im Freien zugelassen. Nach uns vorliegenden Informationen planen einzelne Hallenbetreiber, gegen diese Einschränkung gerichtlich vorgehen.

Weiterführende Informationen sind den Seiten der rheinlandpfälzischen Landesregierung unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen zu entnehmen.

Stand: 01.11.2020