Mitgliedschaft
Voraussetzungen
Mitglied der SVW kann grundsätzlich jeder Bürger/-in werden. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand im Einvernehmen mit den Abteilungsleitern. Bitte reichen Sie Ihren Mitgliedsantrag in der Geschäftsstelle, bei der betreffenden Abteilungsleitung oder einem Übungsleiter bzw. Übungsleiterin ein.
Grundbeitrag (Jahresbeitrag)
- bis zum 15. Lebensjahr: EUR 72
- vom 15. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr: EUR 72
- ab dem 19. Lebensjahr: EUR 84
- Ehepartner, Schüler/Studenten über 18 Jahre, Auszubildende: EUR 72
- Kinderspielgruppe, Rentner, Schwerbehinderte: EUR 48
- Familienbeitrag: maximal EUR 216
Abteilungsbeitrag Fußball (Jahresbeitrag)
- Jugendliche: EUR 108
- Aktive: EUR 36
Abteilungsbeitrag Tennis (Jahresbeitrag)
- bis zum 18. Lebensjahr: EUR 28
- ab dem 19. Lebensjahr: EUR 106
- Ehepartner, Schüler/Studenten über 18 Jahre, Auszubildende: EUR 98
- Kinderspielgruppe, Rentner, Schwerbehinderte: EUR 102
- Schnupperkurse: bis zum 18. Lebensjahr: EUR 52
- Schnupperkurse: ab dem 19. Lebensjahr: EUR 72
- Schnupperkurse: ermäßigt: EUR 66
Abteilungsbeitrag Volleyball (Jahresbeitrag)
Passive Mitgliedschaft im SVW (Jahresbeitrag)
- passive Mitglieder: EUR 30
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