28.10.2020: neue bundesweite Corona-Reglungen ab 02.11.2020!!

Die Bundesregierung hat am 28.10.2020 zusammen mit den Regierungschefs der Bundesländer weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese treten ab dem 02.11.2020 in Kraft. Aufgrund des in Deutschland bestehenden Föderalismus müssen die einzelnen Länder diese Maßnahmen durch entsprechende Rechtsverordnungen noch umsetzen. Das Land Rheinland-Pfalz erarbeitet derzeit diese Verordnung und wird sie noch vor dem 02.11.2020 veröffentlichen.

Die Regelungen gelten zunächst vom 02.11 bis zum 30.11.2020.

Hinsichtlich des Vereinssports wurde dabei folgende Maßnahmen beschlossen:

"Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

d.) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen."

 

Für die SVW folgt daraus, dass der Fußballbetrieb in vollem Umfang zunächst vom 02.11.2020 bis einschließlich dem 30.11.2020 eingestellt ist. Die seitens des SWFV beschlossene Einstellung des Wettkampfbetriebes wird damit durch diese Regelung ersetzt und erweitert. Es werden weder Wettkämpfe, Freundschaftsspiele noch Trainings abgehalten. Hinsichtlich der Abteilung Tennis ist derzeit noch nicht geklärt, ob dieser als Mannschafts- oder als Individualsport qualifiziert wird. Hier ist die Rechtsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz abzuwarten. Diese hat angekündigt, zusätzlich zu der Verordnung eine Auslegungshilfe zu veröffentlichen. Es ist zu hoffen, dass sich daraus ergeben wird, wie mit der Sportart Tennis konkret umzugehen ist.

 

Stand: 28.10.2020